Jüdische Schüler
Am Gymnasium Haßfurt gab es bis zum Ende des Schuljahres 1932/33 folgende jüdische Schülerinnen und Schüler. Für sie wurde das Fach "Israelitische Religionslehre" von einem Fachlehrer unterrichtet. Von 1925 bis 1927 erteilte Moritz Hammelburger, gest. 20. 9. 1927, danach von 1928 bis 1933 Lothar Stein diesen Unterricht. Lothar Stein wurde 1933 gezwungen vom Dienst auszuscheiden.
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Engelhardt, Robert (geb. 14.12.1914; Haßfurt)
Besuchte das RMG von 1925 bis 1929
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Rosenthal, Hermann (geb. 22.02.1914; Haßfurt)
Besuchte das RMG von 1925 bis 1929
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Rosenthal, Friedel (geb. 18.04.1915; Haßfurt)
Besuchte das RMG von 1926 bis 1932
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Neuburger, Kurt (geb. 18.11.1920; Haßfurt)
Besuchte das RMG von 1931 bis 1933*
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Roßkamm, Rudolf (geb. 20.04.1921)
Besuchte das RMG von 1932 bis 1933
Dem aufmerksamen Leser der Jahresberichte von 1925/26 bis 1933/34 zeigt sich, dass das Gymansium Haßfurt im kleinen Rahmen die Idee der "deutschen Staatsbürger jüdische Glaubens" zu verwircklichen suchte. Die Gleichbehandlung der Juden im schulischen Unterricht wurde ohne jede Einschränkung garantiert.
In den Jahresberichten heißt es: "Den israelitischen Schülern wurde die Erfüllung ihrer religiösen Pflichten nach Maßnahmen der Bestimmung der Schulordnung ermöglicht." Oder: "Den israelitischen Schülern war nach Naßgabe der Bestimmung der Schulordnung gleichfalls die Möglichkeit gegeben, ihren religiösen Pflichten zu entsprechen."
Es fällt auf: die Schulleitung ist bemüht, die rechtliche Gleichbehandlung der Juden im Unterricht hervorzuheben. Zugleich merkt man, dass gerade die ausdrückliche Betonung der rechtlich garantierten Gleichbehandlung ein bezeichnendes Licht auf die Situation der Juden in der Weimarer Republik - auch in Haßfurt - warf. Die gleichberechtigende Stellung des Unterrichts in "Israelitischer Religionslehre" muß eben deshalb betont werden, weil sie als selbstverständlich angesehen wird.
Ein deutliches Zeichen für die Gleichbehandlung der "Israelitischen Religionslehre" ist auch die Stellung dieses Faches im Aufbau der Übersichten in den Jahresberichten:
In den Jahresberichten heißt es: "Den israelitischen Schülern wurde die Erfüllung ihrer religiösen Pflichten nach Maßnahmen der Bestimmung der Schulordnung ermöglicht." Oder: "Den israelitischen Schülern war nach Naßgabe der Bestimmung der Schulordnung gleichfalls die Möglichkeit gegeben, ihren religiösen Pflichten zu entsprechen."
Es fällt auf: die Schulleitung ist bemüht, die rechtliche Gleichbehandlung der Juden im Unterricht hervorzuheben. Zugleich merkt man, dass gerade die ausdrückliche Betonung der rechtlich garantierten Gleichbehandlung ein bezeichnendes Licht auf die Situation der Juden in der Weimarer Republik - auch in Haßfurt - warf. Die gleichberechtigende Stellung des Unterrichts in "Israelitischer Religionslehre" muß eben deshalb betont werden, weil sie als selbstverständlich angesehen wird.
Ein deutliches Zeichen für die Gleichbehandlung der "Israelitischen Religionslehre" ist auch die Stellung dieses Faches im Aufbau der Übersichten in den Jahresberichten:
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Unterrichtsbesuche durch Herrn Distriktsrabbiner Dr. Stein (Schweinfurt) dessen letzter Besuch am 15. 3. 1933 stattfand.
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Nach katholischer und evangelischer Religionslehre wird in den Tabellen der Fächerverteilung immer die "Israelitische Religionslehre" an dritter Stelle angeführt. Danach folgen die übrigen Fächer. Im Jahresbericht 1933/34 wird "Israelitische Religionslehre" nicht mehr aufgeführt.
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Bei den eingeführten Lehrbüchern werden bei "Religionslehre" gleichberechtigt die Lehrbücher für "Israelitische Religionslehre" aufgeführt.
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Gleichberechtigte Nennung des Fachlehrers in "Israelitischer Religionslehre" neben den Lehrern für katholische und evangelische Religionslehre.















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